ATPL (A) – Ausbildung zum Verkehrspiloten

Um im gewerblichen Bereich Luftfahrzeuge ohne Gewichtsbeschränkung und mit Mehrmannbesatzung als verantwortlicher Pilot führen zu dürfen, benötigen Sie einen ATPL. Damit die ATP Lizenz durch die Luftfahrtbehörde ausgestellt werden kann, ist eine umfangreiche Flugerfahrung nachzuweisen ( u.a. 1.500 Stunden Flugerfahrung, wovon mindestens 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen ( multi crew ) geflogen werden müssen ). Bis zum Vorliegen der Voraussetzungen bekommt der Bewerber einen CPL mit ATPL Theoriecredit, welcher auch als frozen ATPL bekannt ist. Mit dieser Lizenz dürfen alle Luftfahrzeuge ohne Gewichtsbeschränkung als Copilot geflogen werden, für welche man eine Musterberechtigung besitzt. Der Besitz eines frozen ATPL ist in der Regel die Einstiegsvoraussetzung bei den Airlines.

Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer dürfen, im gewerblichen Bereich, Luftfahrzeuge geflogen werden, die als Single Pilot Aircraft kategorisiert sind. Dies sind gewöhnlich Flugzeuge bis 5,7 Tonnen, welche propellergetrieben sind.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse I, (die theoretische Ausbildung kann ohne gültiges Medical absolviert werden. Grundsätzlich empfehlen wir die erforderliche Tauglichkeitsuntersuchung bei Beginn der Ausbildung durchführen zu lassen).
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik (Mindestens ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife. Die Mindestnote für den Nachweis für das betreffende Fach ist ausreichend. Alternativ kann eine Überprüfung durch uns durchgeführt werden. Der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch kann auch durch die Vorlage des ICAO Sprachlevel 4 oder höher erfolgen). Ebenfalls können wir z.B. einen bestandenen DLR Test oder einen ICAO CPL anerkennen.
  • Abgabe der Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Positives Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG (ZÜP) (Sollten sich noch über keine Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen, sind wir Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich)

Ablauf der Ausbildung

Unser Unternehmen führt die ATPL Ausbildung als modulare Ausbildung durch. Dies hat den Vorteil, dass Sie die maximale Flexibilität bei der Ausbildung besitzen und bereits erbrachte Leistungen ( z.B. eine bereits vorhandene Instrumentenflugberechtigung ) von uns unbürokratisch berücksichtigt werden können. Die modulare ATPL Ausbildung gliedert sich in mehrere Phasen.

1. Erwerb vom PPL-A

Die Ausbildung beginnt mit dem Erwerb vom PPL-A. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Für die theoretische Ausbildung sind 100 Stunden vorgesehen, welche wir bequem als Fernlehrgang durchführen. Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 45 Stunden. Sobald Sie über den PPL-A verfügen, können Sie bereits Flüge mit Freunden, Bekannten oder aber sogenannte Selbstkostenflüge durchführen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer PPL-A Sonderseite.

2. Theoretische ATPL Ausbildung

Die theoretische ATPL Ausbildung umfasst bei uns 850 Stunden, wobei mindestens 85 Stunden davon als Nahunterricht veranstaltet werden. Grundsätzlich erfolgt die theoretische Ausbildung im Fernstudium über unseren Partner, der Cranfield Aviation Training School (Deutschland) GmbH in Dortmund. Die Termine für den erforderlichen Nahunterricht finden Sie hier.

Sie können die ATPL Theorieausbildung berufsbegleitend durchführen. Pro Woche müssen Sie mit einem Zeitaufwand von ungefähr 15 Stunden rechnen. Sie arbeiten mit modernen Schulungsunterlagen, welche Sie zielgerichtet auf die theoretische Prüfung bei einer EASA Prüfungsbehörde vorbereiten. Für viele Fachbereiche stehen Ihnen auch umfangreiche Lehrvideos zur Verfügung. Die Dozenten unterstützen Sie jederzeit persönlich, falls Sie Themenkomplexe nicht direkt verstehen sollten.

Die theoretische Prüfung kann bei jeder beliebigen EASA Prüfungsbehörde ( z.B. beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig, Austro Control etc. ) abgelegt werden. Die Prüfung kann in 6 Teilprüfungen geschrieben werden, wobei pro Fach 4 Versuche zur Verfügung stehen.

3. Erwerb der Nachtflugberechtigung

Parallel zur ATPL Theorieausbildung können Sie die Nachtflugberechtigung erwerben. Hierfür sind 5 Stunden praktische Ausbildung vorgesehen. Die genauen Voraussetzungen und den Ablauf finden Sie auf unserer Sonderseite für die Nachtflugberechtigung.

4. Aufbau von Flugerfahrung

Parallel zur ATPL Theorieausbildung beginnen Sie mit dem Aufbau von Flugerfahrung. Bei der Ausstellung der Lizenz müssen Sie über eine Gesamtflugerfahrung von 200 Stunden verfügen. Die Zeiten aus der Ausbildung können hierbei berücksichtigt werden. Wenn Sie Ihre ATPL Ausbildung mit einem bereits vorhandenen PPL beginnen und möglicherweise auch schon Flugerfahrung mitbringen, so können diese Zeiten selbstverständlich ebenfalls vollumfänglich angerechnet werden. Ist dies nicht der Fall, müssen ca. 84 Stunden geflogen werden. Hierfür steht Ihnen unsere moderne Flotte jederzeit zur Verfügung. Gerne geben wir Ihnen eine Empfehlung, wie diese Stunden strukturiert und sinnvoll genutzt werden können (Flüge in das Ausland, Kontrollzonen, Anflüge auf Verkehrsflughäfen oder aber eine Einweisung in den Gebirgsflug).

5. Erwerb der Instrumentenflugberechtigung

Wenn Sie die theoretische ATPL Ausbildung mit der Prüfung abgeschlossen haben, beginnen wir mit der Instrumentenflugausbildung. Hierfür sind 40 Stunden praktische Ausbildung vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite für die Instrumentenflugberechtigung.

6. Erwerb der Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (optional)

Sie haben jetzt die Möglichkeit eine Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge zu erwerben. Hierfür ist eine praktische Ausbildung von mindestens 6 Stunden vorgesehen. Ebenfalls kann die Instrumentenflugberechtigung auf mehrmotorige Flugzeuge erweitert werden. Hierfür sind nochmal 5 stunden praktische Ausbildung vorgesehen. Grundsätzlich kann die Ausbildung auch auf einmotorigen Flugzeugen erfolgen. Spätestens aber wenn Sie eine Musterberechtigung für ein Verkehrsflugzeug erwerben wollen, benötigen Sie aber die Instrumentenflugberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite MEP(A) Class Rating.

7. Praktische Ausbildung zum Verkehrspiloten

Für die praktische Ausbildung zum Verkehrs- bzw. Berufspiloten sind 15 Stunden praktische Flugausbildung vorgesehen, sofern Sie über eine gültige Instrumentenflugberechtigung sowie Nachtflugberechtigung verfügen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zur CPL-A Ausbildung. Ebenfalls integrieren wir die aUPRT Ausbildung in diesen Ausbildungsabschnitt. Der Umfang beträgt 3 Stunden praktische Flugausbildung. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zum Thema Airplane Upset Prevention and Recovery Training.

Nach dem Abschluss von diesem Modul verfügen Sie über einen frozen ATPL.

8. MCC Ausbildung (optional)

Optional können Sie nach dem Abschluss der vorgenannten Kursmodule die MCC Ausbildung durchführen. Hier werden Sie gezielt auf Ihren zukünftigen Arbeitsplatz vorbereitet; die Arbeit in einem multi crew Cockpit. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, Sky4U Berlin, bieten wir die MCC Ausbildung auf den Mustern Airbus A320 sowie Boing 737 an.

Verlängerung der Lizenz

Die Lizenz selber ist ein Leben lang gültig und muss nicht verlängert werden. Die enthaltenen Klassen- und Musterberechtigungen müssen jedoch, wie auch beim PPL, regelmässig verlängert werden (die Klassenberechtigung für 1-motorige Luftfahrzeuge hat eine Gültigkeit von 24 Monaten und die Klassenberechtigung für mehrmotorige Luftfahrzeuge hat eine Gültigkeit von 12 Monaten).

Für die Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Die Verlängerung erfolgt durch eine Befähigungsüberprüfung. Die Instrumentenflugberechtigung wird für einen Zeitraum von 12 Monaten erteilt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten belaufen sich auf ca. € 55.000,00 für die komplette Ausbildung ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorerfahrung . Hier finden Sie unser Musterangebot in Verbindung mit unserer aktuellen Preisliste.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Anlage 3 zur EU VO 1178/2011 und den damit verbunden akzeptierten Nachweisverfahren (AMCs). Wir empfehlen das Easy Access Dokument der EASA für weitere Informationen.

Noch Fragen?
Die Ausbildungsoptionen sind vielfältig und unsere Website kann ein persönliche Beratung nicht ersetzten. Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation kompetent und persönlich.

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