CB-IR (A) – Kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung

Umfang der Berechtigung

Die Ausbildung für die kompetenzbasierte IR(A) / Competency Based IR(A) / CB-IR(A) hat zum Ziel, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten des Instrumentenflugs zu vermitteln. Nach bestandener Prüfung können Sie dann Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln und unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen führen. Die Instrumentenflugberechtigung wird für die Dauer von 12 Monaten erteilt und muss danach verlängert werden.

Unterschied zwischen dem klassischen IR und dem EIR/CB-IR

Um den Einstieg in den Instrumentenflug zu vereinfachen, wurde im April 2014 das en-route (EIR) sowie competency based instrument rating ( CB-IR ) durch die EASA geschaffen. Die Lernziele wurden hierbei um ca. 40 % gegenüber dem klassischen IR reduziert.

Bei dem CB-IR, welches die vollen Privilegien für IFR An- und Abflüge enthält, handelt es sich eigentlich um keine neue Berechtigung. Es ist lediglich ein neuer Zugangsweg zum IR. In Verbindung mit einem ATPL credit oder einer HPA Ausbildung und der entsprechenden Klassen- bzw. Musterberechtigung dürfen auch Hochleistungsflugzeuge (high performance aircraft) unter IFR geflogen werden.

Bei dem EIR handelt es sich um eine nicht ICAO konforme Berechtigung, welche nur im EASA Raum gültig ist. Mit dieser Berechtigung darf man in IMC auf dem Streckenteil des Fluges einfliegen. Start und Landung müssen in VMC erfolgen. Es sind somit keine Privilegien für IFR An- und Abflüge enthalten. Die EASA hat beschlossen, dass das EIR zukünftig durch das neue basic IC (BIR) ersetzt werden soll.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Der Bewerber für ein IR(A) bzw. CB-IR muss mindestens im Besitz einer PPL(A) oder einer CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen, TMGs, Hubschraubern oder Luftschiffen verfügen, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen.
  • Der Bewerber muss ein Medical der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Reintonaudiometrie besitzen.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil:

Theorie

Die theoretische Ausbildung muss insgesamt mindestens 80 Stunden umfassen, wobei mindestens 8 Stunden als Nahunterricht veranstaltet werden müssen. Sie werden von uns wesentlich intensiver ausgebildet, als es der Gesetzgeber fordert. Bei uns erhalten sie 12 Stunden Nahunterricht vor Ort. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Fach Meteorologie ( 6 Stunden ). Grundsätzlich erfolgt die theoretische Ausbildung im Fernstudium über unseren Partner, der Cranfield Aviation Training School (Deutschland) GmbH in Dortmund. Die Termine für den erforderlichen Nahunterricht finden Sie hier.

Die theoretische Ausbildung für das EIR und CB-IR ist identisch und wird vollumfänglich anerkannt. Sofern das EIR vor dem CB-IR erworben wurde, ist demnach keine erneute theoretische Ausbildung und Prüfung mehr erforderlich.

Die theoretische Prüfung kann bei jeder beliebigen EASA Prüfungsbehörde ( z.B. beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig, Austro Control etc. ) abgelegt werden. Die Prüfung kann in 6 Teilprüfungen geschrieben werden, wobei pro Fach 4 Versuche zur Verfügung stehen.

Praxis

Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 40 Stunden, wovon 25 h auf einem FNPT II geflogen werden können. Auf die 40 Stunden können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber bereits IFR PIC Zeit gesammelt hat. Ebenfalls können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber 30 Stunden mit einem Lehrberechtigten außerhalb der ATO geschult hat. Lediglich die restlichen 10 Stunden müssten dann an einer ATO geschult werden.

Ebenfalls können die 15 Stunden aus der en-route Ausbildung auf die 40 Stunden angerechnet werden.

Erleichterung für ICAO IR Inhaber (z.B. FAA IR)

Sofern der Bewerber einen EASA PPL oder CPL besitzt + eine ICAO Instrumentenflugberechtigung ( z.B. FAA ) mit einer IFR PIC Zeit von 50 h nach Erteilung der Berechtigung, entfällt die komplette praktische Ausbildung bzw. kann komplett angerechnet werden. Ebenfalls ist keine schriftliche Theorieprüfung mehr erforderlich. Der Prüfer führt ein oral exam durch und prüft, ob der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in den Fächern Meteorologie und Flugplanung verfügt.

Verlängerung der Berechtigung

Für die Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung ist keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Die Verlängerung erfolgt durch eine Befähigungsüberprüfung.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten belaufen sich auf ca. € 16.885,00 für die komplette Ausbildung ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorerfahrung . Hier finden Sie unser Musterangebot in Verbindung mit unserer aktuellen Preisliste.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus FCL.625.A der EU VO 1178/2011 und den damit verbunden akzeptierten Nachweisverfahren (AMCs). Wir empfehlen das Easy Access Dokument der EASA für weitere Informationen.

Noch Fragen?
Die Ausbildungsoptionen sind vielfältig und unsere Website kann ein persönliche Beratung nicht ersetzten. Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation kompetent und persönlich.

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