Termine Fluglehrerausbildung

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht über unser Kursprogramm zur Erlangung einer Lehrberechtigung gemäß FCL.900, FI(A)/CRI(A).

Alternativ bieten wir diese Ausbildung auch als individuelle Trainings unabhängig der Kurse an.

1. Theoriekurse FI(A) und CRI(A)

KursbeginnKursVerfügbarkeit

10. Februar 2024

FI & CRI 1/2024wenige Plätze frei
September 2024FI & CRI 2/2024Plätze frei

Umfang CRI(A):

  • 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
  • 10 Stunden technische und theoretische Ausbildung mit Erstellung einer Lehrprobe

Umfang FI(A):

  • 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
  • 100 Stunden Fachunterricht

Kurs FI 1/2024

Der erste Unterrichtsblock zum Kurs FI1/2024 findet am Wochenende 10./11.02.24 ca. 10:00 – 18:00 Uhr auf dem Flugplatz Hildesheim statt.
Der zweite Unterrichtsblock ist für das Wochenende 24./25.02.24 10:00 – 18:00 Uhr auf dem Flugplatz Hildesheim geplant.
An beiden Samstagen 28.1.23 und 11.2.23 wird es eine Abendveranstaltung geben.

Ab vier Teilnehmern sind unabhängig von den Terminen individuelle Kurse möglich.

Optional bieten wir auch Einzelunterricht an. Hierdurch kann der Nahunterricht ganz nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden.

Für die theoretische Ausbildung berechnen wir 1685,- EUR (Kursgebühr 1435,- EUR zzgl.  des Verwaltungsaufwands von 250,- EUR).

2. Praxis FI(A) und CRI(A)

Die praktische Ausbildung für den FI(A) umfaßt 30 Flugstunden, die für den CRI(A) 3 Flugstunden, jeweils auf einmotorigen Flugzeugen. Beides findet in der Regel nach Absprache auf einem unserer Flugzeuge statt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, unter bestimmten Rahmenbedingungen, hierzu ein eigenes oder ein Vereinsflugzeug zu verweden.

Sollten sie schon über eine abgeschlossene theoretische Ausbildung verfügen, ermöglichen wir individuell die praktische Ausbildung.

Die Flugstunden werden gemäßt aktueller Preisliste abgerechnet. Sollte die theoretische Ausbildung nicht bei uns absolviert werden, dann zzgl. 250,- EUR Verwaltungsgebühr.

3. Voraussetzungen FI(A), gem. FCL.915.FI und FCL.930.FI

Flugerfahrung

  1. Mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMGs, davon mindestens 150 Stunden als PIC
  2. 20 Stunden VFR-Überlandflug auf Flugzeugen als PIC, einschließlich eines Fluges von mindestens 540 km (300 NM), wobei Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf 2 verschiedenen Flugplätzen als PIC durchgeführt worden sein müssen
  3. mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung auf Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD (*)
  4. mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor absolviert haben, wovon mindestens 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor dem in FCL.930.FI Buchstabe a genannten Vorab-Testflug absolviert worden sein müssen
  5. Vorab-Testflug (mit unserem Ausbildungsleiter) gem. FCL.930.FI a) innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Beginn des Lehrgangs (**)

Lizenz

  1. Inhaber mindestens einer PPL(A) oder CPL(A) sein
  2. für PPL(A) Inhaber zusätzlich – abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt: die Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die CPL bestanden haben, die ohne Abschluss eines theoretischen CPL- Ausbildungslehrgangs abgelegt werden kann und die nicht für die Erteilung einer CPL gültig ist

(*) Die 10 Stunden Instrumentenflugausbildung – früher Modul A der Instrumentenflugausbildung – können bei uns vor Abschluß des Lehrgangs sowohl kostengünstig auf unserem Simulator (max. 5 Stunden) als auch unseren Flugzeugen erworben werden.
(**) Wird auf einem unserer Flugzeuge durchgeführt.

4. Voraussetzungen CRI(A), gem. FCL.915.CRI

Flugerfahrung

  1. Mindestens 300 Flugstunden auf Flugzeugen
  2. mindestens 30 Stunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

Lizenz

  1. Inhaber mindestens einer PPL(A) oder CPL(A) sein

5. Fragen und Antworten

Alle Antworten nach bestem Wissen und ohne Gewähr. Falls Sie einen Fehler finden, freuen wir uns über einen Hinweis über unser Kontaktformular.

1. Wann müssen für den FI(A) die 150h PIC sowie die 200h Flugerfahrung vorliegen

– > zur Prüfung

2. Wann müssen für den FI(A) die 10h IR geflogen sein?

-> vor Anfang des Kurses

3. Wann muß für den FI(A) der Vorab-Testflug durchgeführt worden sein?

-> vor dem Anfang der Ausbildung