Termine Nachtflugausbildung

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht über unsere Kurse zur Nachtflugausbildungprogramm zur Erlangung einer VFR- Nachflugberechtigung gemäß FCL.810.

Die Nachtflugausbildung bieten wir nur während der Winterzeit an.

Alternativ bieten wir diese Ausbildung auch als individuelle Trainings unabhängig der Kurse an: Kontakt

Theoriekurse Nachtflugausbildung

Für die Ausübung der mit einer LAPL oder einer PPL für Flugzeuge verbundenen Rechte unter VFR-Bedingungen bei Nacht müssen Antragsteller innerhalb eines Zeitraums von bis zu 6 Monaten einen Ausbildungslehrgang bei einer DTO oder ATO absolviert haben.

Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir im Winterhalbjahr 2022/2023 regelmäßige Kurse, die mit den Teilnehmern abgestimmt werden. Deshalb bitte uns kontaktieren (Kontakt).

Optional bieten wir auch Einzelunterricht an. Hierdurch kann der Nahunterricht ganz nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden.

Für die theoretische Ausbildung berechnen wir 200,- EUR Verwaltungsaufwand.

Praxis Nachflugausbildung

Die praktische Ausbildung für die Nachtflugberechtigung umfaßt mindestens 5 Flugstunden, die in der Regel nach Absprache auf einem unserer Flugzeuge geflogen werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, unter bestimmten Rahmenbedingungen, hierzu ein eigenes oder z.B. ein Vereinsflugzeug zu verweden.

 Die mindestens 5 Flugstunden bei Nacht, setzen sich aus mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit wenigstens einem Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) mit einem Lehrberechtigten sowie 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand zusammen. 

Sollten sie schon über eine abgeschlossene theoretische Ausbildung für den Nachtflug verfügen, ermöglichen wir individuell die praktische Ausbildung.

Die Flugstunden werden gemäßt aktueller Preisliste abgerechnet. Sollte die theoretische Ausbildung nicht bei uns absolviert werden, dann zzgl. 200 EUR Verwaltungsgebühr.

Voraussetzungen VFR Nachtflugberechtigung gem. FCL.810

Flugerfahrung

– keine Anforderungen

Lizenz

– Inhaber mindestens einer PPL(A)  sein
vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL(A)-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist